Gesetzliche Bestimmungen in DeutschlandIn Deutschand sind derzeit die EG-Richtlinien für Badegewässer (76/160/EWG) aund Badessen rechtsgültig. Jedoch wurde im September 1998 von der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes (BWK) eine Empfehlung hinsichtlich der Hygieneanforderungen an künstliche Bioteiche, die als Badegewässer benutzt werden, veröffentlicht. Aktuell gültig für Schwimmteiche, Naturfreibäder sind die UBA Empfehlungen vom Juni/2003. Im Herbst 2010 wird die neue FLL-Richtlinie aktualisiert erscheinen.
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