Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

In Deutschand sind derzeit die EG-Richtlinien für Badegewässer (76/160/EWG) auch für Kleinbadeteiche rechtsgültig. Jedoch wurde im September 1998 von der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes (BWK) eine Empfehlung hinsichtlich der Hygieneanforderungen an künstliche Bioteiche, die als Badegewässer benutzt werden, veröffentlicht.

Eines für das ganze Bundesgebiet rechtsverbindliches Regelwerk - ähnlich wie in Österreich - ist bereits in Arbeit (Entwurf zur Schwimmbadewasserverordnung vom deutschen Bundesministerium für Gesundheit, August 2000).

In einzelnen Bundesländern gibt es eigene Verordnungen, die im wesentlichen auf dem Entwurf zur Schwimmbadewasserverordnung basieren (z.B. Niedersächsische Anforderungen an die Wasserqualität von Kleinbadeteichen).

Mikrobiologische Parameter
    EU- BADE-
GEWÄSSER-
RICHTLINIE
-1975
ENTWURF
SCHWIMM
BADEWASSER-
VERORDNUNG
    RW / GW GW
Gesamtcoljforme KBE/100 ml 500/10.000 -
Fäkalcoliforme KBE/100ml 100/2.000 100
Fäkal-
streptokokken
KBE/100 ml 100/- 50
Salmonellen pro Liter -/O -
Pseudosomonas aeruginosa pro 100 ml - 10
Staphylococcus aureus pro 100 ml - 1
Chemisch-physik. Parameter
    RW/GW  
pH-Wert   - / 6 bis 9  
Sichttiefe cm 200/100  
Sauerstoff-
sättigung
% 80-120/-