Gesetzliche Bestimmungen in Österreich

Definition "Kleinbadeteiche" nach dem Bäderhygienegesetz (BGBl. I 658/1996): § 2 (4) Kleinbadeteiche (§ l Abs. l 2 6) sind künstlich angelegte, gegenüber dem Grundwasser abgedichtete, mit oder ohne technische Einrichtungen versehene, entleerbare Teiche, deren Oberfläche kleiner als 1,5 ha ist und welche zum Baden bestimmt sind; Kleinbadeteiche umfassen sowohl den Kleinbadeteich einschließlich allfällige technische Einrichtungen als auch die zum Badebetrieb gehörenden Nebeneinrichtungen wie Umkleidegelegenheiten, Duschanlagen, WC-Anlagen, Sauna-Anlagen, Warmluft- und Dampfbäder, Solarien, Liegeflächen, Stege, Ein­stiegshilfen und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Für die Dimensionierung von Kleinbadeteichen ist im Gesetz festgelegt, dass höchstens zwei Drittel der Wasserfläche zum Baden genutzt werden dürfen. Darüber hinaus wird eine mittlere Tiefe im Badebereich von mindestens 1,8 m vorgeschrieben. Die weiteren Details werden in der Bäderhygieneverordnung (420/1998) geregelt, welche seit 1.12.1998 in Kraft ist.

Bäderhygieneverordnung 1998

Anforderungen an das Badewasser von Kleinbadeteichen
  EINHEIT RICHTWERT / GRENZWERT
Sichttiefe cm -/200
O²-Sättigung % -/>80
Faecalcoliforme KBE pro 100 ml 30/100
Enterokokken KBE pro 100ml 20/50
Salmonellen pro Liter -/O
Möglichkeit der Wasserzuspeisung
innerhalb von 24 Stunden
WASSERFLÄCHE  
bis 1500 m² 10 %
bis 5000 m² 5 %
bis 5000 m² 3 %
über 15000 m² 1,5 %
Nennbelastung (Personen/Tag)
Wasserfläche Wasservolumen pro Besucher
bis 1500 m² 10 m³
bis 5000 m² 15 m³
über 5000 m² 20 m³

In der Bäderhygieneverordnung wird auch die innerbetriebliche Kontrolle von Klembadetei-chen geregelt. Vorgeschrieben sind tägliche Messungen der Sichttiefe, Sauerstoffgehalt sowie Luft- und Wassertemperatur.

Kleinbadeteiche - Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb, Sanierung und Überwachung

Inhalt der ÖNORM
L 1126
Ausgabe: 2010-01-01

  1. Vorwort
  2. Anwendungsbereich
  3. Normative Verweisungen
  4. Begriffe
  5. Allgemeines
  6. Planung
  7. Bauliche Anforderungen
  8. Hydraulisch-technische Einrichtungen
  9. Bepflanzung
  10. Wasserbeschaffenheit
  11. Betrieb
  12. Sanierung von Kleinbadeteichen
    Anhang A (normativ) Hinweise zur Planung
    Anhang B (normativ) Kleinbadeteiche als Abkühlbereich
    Anhang C (informativ) Beispiel für eine Badeordnung
    Literaturhinweise